• Schulordnung

    "Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden." -John F. Kennedy
    • Schulordnung

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      Präambel

      Alle Schülerinnen und Schüler pflegen einen freundlichen, höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Erwachsenen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeiter und Gäste des Hauses freundlich gegrüßt werden.

      Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen (Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Schulsozialarbeiter, Sekretärin, Reinigungskräfte, Hausmeister) Folge zu leisten.

      Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Beschädigungen sind sofort zu melden. Für bewusst verursachte Schäden haftet der Verursacher entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

      Alle Besucher melden sich sofort im Sekretariat an.

       

       

      Stunden- und Pausenordnung

      Der Unterricht wird nach folgendem Zeitplan erteilt:

      1. Stunde 07:30 – 08:15 Uhr
      2. Stunde 08:20 – 09:05 Uhr
      Hofpause (20 + 5 Minuten)
      3. Stunde 09:30 – 10:15 Uhr
      4. Stunde 10:20 – 11:05 Uhr
      Hofpause (15 + 5 Minuten)
      5. Stunde 11:25 – 12:10 Uhr
      6. Stunde 12:15 – 13:00 Uhr
      Essenpause (25 + 5 Minuten)
      7. Stunde 13:30 – 14:15 Uhr
      8. Stunde 14:20 – 15:05 Uhr

       


      Einlass in das Schulhaus ab 07:25 Uhr (ab 07:15 Uhr Frühaufsicht auf dem Schulhof)

       

      Vor Unterrichtsbeginn

      Die Schülerinnen und Schüler begeben sich jeweils mindestens 5 Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunden in die Unterrichtsräume. 

      Ohne Lehrer geht kein Schüler in den Fachunterrichtsraum. Erscheint ein Lehrer bis zum Stundenklingeln nicht zum Unterricht, meldet sich der Klassensprecher beim stellvertretenden Schulleiter oder im Sekretariat.

      Vor Beginn der Stunde packen die Schüler nur die vollständigen Unterrichtsmaterialien auf den Tisch.

      Vor Beginn der Stunde werden Kleidungsstücke, die üblicherweise nicht in geschlossenen Räumen getragen werden (zum Beispiel Jacken, Mäntel, Mützen, Handschuhe) an den dafür vorgesehenen Garderobenleisten angehängt. Kopfbedeckungen sind bei Betreten des Raumes abzunehmen, Speisen und Getränke vom Tisch zu räumen. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist im Unterricht nur mit Zustimmung des Fachlehrers erlaubt.

       

      Während der Pausen

      Während der Hofpausen bzw. der Essenpause halten sich die Schüler auf dem Pausengelände auf. Die Parkplätze und Einfahrten auf dem Schulgelände und das Grüne Klassenzimmer gelten nicht als Pausenbereich.

      Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen, sowie das Anlegen von Schlitterbahnen/ Eisflächen auf dem Schulhof sind untersagt.

      Der Sportplatz kann für Ballspiele in den Hofpausen durch die aufsichtführende Lehrkraft
      freigegeben werden.

      Wird die Hofpause abgeklingelt, begeben sich alle Schüler in den Unterrichtsraum der folgenden Stunde. Die Fachlehrer beaufsichtigen die Schüler im Raum. Die Schüler, die Sportunterricht haben, werden in der Sporthalle beaufsichtigt.

      Nach Beendigung der Hofpausen begeben sich die Schüler auf dem kürzesten Weg in den nächsten Unterrichtsraum und die Schüler, die Sportunterricht haben, zur Sporthalle. Die Hallenordnung regelt die Normen und Ordnung im Sportbereich.

      Die kleinen Pausen (5 Minuten) dienen vornehmlich dem Raumwechsel und dem Vorbereiten auf den Unterricht. Nach dem Raumwechsel verbleiben alle Schüler im Raum.

      Die Toilette sollte möglichst während der großen Pausen aufgesucht werden.

       


      Nach Unterrichtsende

      Die Unterrichtsstunde wird durch das Klingeln eröffnet und durch die Lehrkraft beendet.

      Nach jeder Unterrichtsstunde wischt der Ordnungsdienst die Tafel und sorgt dafür, dass der Raum ordentlich für die nächste Klasse zur Verfügung steht. Der Ordnungsschüler verlässt als letzter Schüler den Raum.
      Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen, die Fenster und Türen zu verschließen.

      Ordnungsschüler können in besonderen Situationen für eine besenreine Säuberung nach der letzten Unterrichtsstunde durch die Schulleitung herangezogen werden. Die Schulleitung kann bereitwillige Schüler für die Durchsetzung der Ordnung in den Hofpausen als Unterstützung der Aufsichtslehrer einsetzen.
       

       

      Auf dem Schulgelände

      Schüler haben elektronische Nachrichtenübermittlungsgeräte (Smartphone, Smartwatches etc.), sowie elektronische Unterhaltungsgeräte (Kopfhörer, Streaminggeräte, portable Spielekonsolen etc.) bei dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Das Benutzen dieser Geräte ist auf dem Schulgelände untersagt, außer es dient zu Unterrichtszwecken und wurde vom Fachlehrer angewiesen. Die Nutzung im Unterricht ist für elektronische Aufzeichnungsgeräte grundsätzlich im „Offlinemodus/ Flugmodus“ gestattet.  Bei Zuwiderhandlungen werden sie eingezogen. Die Sorgeberechtigten können die eingezogenen Geräte nach Absprache während der Schulzeiten bei der Lehrkraft, die das Gerät eingezogen hat, abholen. Bei Beschädigung oder Verlust schließt die Schule/ die Lehrer die Haftung für die persönlichen elektronischen Geräte der Schüler aus. Das Mitbringen von Laserpointern aller Art ist für Schüler untersagt. Auf dem Schulgelände, den Zuwegen, in der Sporthalle und im Schulgebäude herrscht grundsätzlich Fotografierverbot und Verbot von Videoaufzeichnungen.

       

      Das Rauchen, der Genuss sowie das Mitführen von Tabak, Tabakwarenerzeugnissen, elektrischen Verdampfern jeglicher Art, Alkohol und allen Suchtmitteln/ Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind auf dem gesamten Schulgelände sowie vor den Eingangsbereichen und Wegen zur Turnhalle/ Schule verboten.

      Das Mitführen und/ oder das Konsumieren, sowie die Weitergabe von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken („Energydrinks“, „Energyshots“, allg. Fruchtsäfte mit einem oder mehreren der folgenden Inhaltsstoffe: Koffein, Taurin, Inosit, Glucoronolacton) ist auf dem Schulgelände, den Wegen zur Sporthalle und den Zuwegen des Schulgeländes untersagt.

       

      Umgang bei Verdacht auf Suchtmittelkonsum

      Bei Verdachtsfällen auf Suchtmittelkonsum ist der Schüler verpflichtet durch einen Drogentest den Verdacht auszuräumen. Ein nicht erbrachter Nachweis ist als Bestätigung des Verdachts einzuordnen. Die Schule ist in der Pflicht die Unterrichtsfähigkeit zu prüfen. Da bei Konsum von Suchtmitteln die Unterrichtsfähigkeit ausgeschlossen ist, müssen die Personensorgeberechtigten kontaktiert werden und minderjährige Schüler abholen. Volljährige Schüler werden des Schulgeländes verwiesen. Auch in diesem Fall gelten Fehlzeiten ohne ärztliches Attest als unentschuldigt.

      Bestätigt sich der Verdacht auf regelmäßigen Suchtmittelkonsum, sind die Erziehungsmaßnahmen laut dem Konzept der Suchtprävention der Schule anzuwenden. Zeigen sich die betroffenen Personen kooperationsunwillig bzw. bewirken die Erziehungsmaßnahmen keine Verhaltensänderung, sind die Grenzen der Hilfe für die Schule erreicht und es folgen Ordnungsmaßnahmen gem. §44 SchG LSA.

       

      Weitere Grundsätze

      Es herrscht ein generelles Verbot für jegliche Waffen in der Schule. Das Tragen von Schuhen mit Stahlkappe ist nicht gestattet. Lehrer sind dazu berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Dabei sollten ein zweiter Lehrer und ein Schülervertreter anwesend sein.

      Persönliche Gegenstände unterliegen generell der Eigentümerverantwortung. Diebstähle oder Beschädigungen werden auf der Grundlage strafrechtlicher Regelungen behandelt.

      Unfälle und andere Notfälle sind sofort im Sekretariat zu melden. Die Evakuierung der Schule erfolgt nach einem gesonderten Plan.

      Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft, in dem er alle Hausaufgaben notiert, und das von Eltern und Lehrkräften für Mitteilungen genutzt wird.

      Wenn Schüler sich nicht an die Regeln und Normen halten, andere gefährden bzw. nicht auf Anweisungen des Lehrers reagieren, können sie in die Obhut der Eltern übergeben werden.

      Bei Verletzung der Grundsätze der Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 44,Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen nach geltenden Erlassen, Verordnungen oder Richtlinien angewandt.

       

      Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

      Das Fernbleiben von der Schule durch Krankheit oder andere zwingende Gründe muss durch einen Erziehungsberechtigten der Schule unverzüglich per E-Mail an den Klassenlehrer, durch einen Anruf im Sekretariat oder über die Verwaltungssoftware Edupage (als Krankmeldung, nicht als Mitteilung) mitgeteilt werden.

      Bei der Rückkehr zum Unterricht muss der Schüler schriftlich, mit Angabe des Zeitraumes und des Grundes des Fernbleibens, durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Andernfalls gilt der Schüler als unentschuldigt.

      In folgenden Fällen ist grundsätzlich ein ärztliches Attest, das von einem Erziehungsberechtigten gegengezeichnet sein muss, der Schule vorzulegen:

      • Fehlen während des Schülerbetriebspraktikums,
      • Fehlen während der Konsultationen oder der Abschlussprüfungen und
      • nach einem Beschluss der Klassenkonferenz, die die Forderung nach generellem ärztlichen Attest bei Fehltagen stellt.

       

      Anträge auf Freistellung vom Unterricht sind beim Klassenlehrer einzureichen und durch den Schulleiter zu bestätigen bzw. an das Landesschulamt weiterzuleiten.

      Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit muss eine Abmeldung beim Fach- bzw. Klassenlehrer erfolgen, der dann geeignete Maßnahmen einleitet.

       

      Sprachliche Gleichstellung:
      Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

       

      Die Schulordnung tritt am 11.12.2024 in Kraft.
       

      Die Schulordnung vom 29.11.2023 tritt außer Kraft.

       

      Ein Bild, das Handschrift, Schrift, Kalligrafie enthält.

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      Ganso

      Schulleiter